Förderung

BEG-Förderung für Fenster & Türen in Thüringen 2026

4. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit

Moderne Villa mit energieeffizienten Fenstern – BEG-geförderte Sanierung

Neue Fenster und Haustüren senken den Energieverbrauch spürbar – und der Staat beteiligt sich über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den Kosten. Mit dem richtigen Vorgehen holen Sie bis zu 20 % Zuschuss heraus. Hier das Wichtigste kompakt für Eigentümer in Suhl und Südthüringen.

Was ist die BEG-Förderung?

Die BEG fasst die staatliche Förderung für energetische Sanierung zusammen. Für einzelne Maßnahmen an bestehenden Gebäuden – wie den Austausch von Fenstern und Außentüren – ist die Variante „BEG Einzelmaßnahmen" (BEG EM) relevant. Den Zuschuss beantragen Sie beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle); alternativ gibt es einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss über die KfW.

Wie viel Zuschuss gibt es für Fenster und Türen?

  • 15 % Basis-Zuschuss auf die förderfähigen Kosten (Material + Einbau).
  • + 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) eines Energieberaters ist – macht in Summe bis zu 20 %.
  • Förderfähig sind die Kosten bis zu einer jährlichen Höchstgrenze pro Wohneinheit (mit iSFP höher).

Beispiel: Bei 12.000 € für neue Fenster sind das 1.800 € Zuschuss (15 %) – mit iSFP-Bonus 2.400 € (20 %).

Welche technischen Anforderungen müssen die Fenster erfüllen?

Gefördert wird nur, was einen bestimmten Wärmeschutz erreicht. Maßgeblich ist der Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) des gesamten Fensters:

  • Fenster: in der Regel Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
  • Dachflächenfenster: Uw ≤ 1,0 W/(m²K)
  • Haus- und Außentüren: UD ≤ 1,3 W/(m²K)

Unsere Fenster mit Dreifachverglasung erfüllen diese Werte serienmäßig. Die genaue Einhaltung weisen wir Ihnen über die Fachunternehmererklärung nach.

So läuft die Förderung ab – Schritt für Schritt

  1. Beratung & Angebot: Wir messen vor Ort auf und erstellen ein Angebot mit förderfähigen Produkten.
  2. Antrag VOR dem Auftrag: Der Förderantrag muss vor Abschluss des Liefer-/Leistungsvertrags beim BAFA gestellt sein. Für den iSFP-Bonus binden Sie einen Energie-Effizienz-Experten ein.
  3. Umsetzung: Nach der Förderzusage beauftragen Sie uns, wir liefern und montieren fachgerecht.
  4. Nachweis & Auszahlung: Mit Rechnung und Fachunternehmererklärung reichen Sie den Verwendungsnachweis ein – der Zuschuss wird ausgezahlt.

Was übernimmt Tür & Tor für Sie?

Förderung soll sich nicht wie Papierkrieg anfühlen. Deshalb unterstützen wir Sie dabei:

  • Auswahl förderfähiger Fenster & Türen, die die U-Wert-Vorgaben sicher erfüllen.
  • Ausstellung der Fachunternehmererklärung für Ihren Nachweis.
  • Hinweise zum richtigen Ablauf, damit die Fristen (Antrag vor Auftrag!) eingehalten werden.

Häufige Fragen

Muss ich den Förderantrag vor der Bestellung stellen?

Ja. Der Zuschussantrag beim BAFA muss vor Abschluss des Liefer- bzw. Leistungsvertrags gestellt werden. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert in der Regel den Anspruch.

Bekomme ich die Förderung auch für die Montage?

Ja, zu den förderfähigen Kosten zählen neben dem Material auch die fachgerechte Montage sowie damit verbundene Nebenarbeiten (z. B. Abdichtung).

Brauche ich zwingend einen Energieberater?

Für den reinen 15-%-Zuschuss nicht. Für die zusätzlichen 5 % (iSFP-Bonus) ist ein individueller Sanierungsfahrplan eines Energie-Effizienz-Experten nötig.

Sind die genannten Prozentsätze garantiert?

Förderkonditionen können sich ändern. Die hier genannten Werte entsprechen dem Stand 2026 – die jeweils aktuellen Bedingungen stehen beim BAFA. Wir beraten Sie zum aktuellen Stand.

Lust auf ein unverbindliches Angebot?

Beratung und Aufmaß sind bei uns kostenlos – mit Festpreis und eigenem Montage-Team.

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